Aktualisiert am
Heinestraße 2, 40789 Monheim am Rhein,
Tel. 02173-32297, Fax. 02173-32298
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Behindertenfahrdienst des DRK MonheimBerechtigter Personenkreis:
Dieser Beförderungsdienst soll Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen, sowie Schwerbehinderten, die nur unter großen Erschwernissen andere Verkehrsmittel benutzen können, zur Verfügung stehen.
Alle Personen mit Berechtigungsschein oder auch mit einem Transportschein (vom Arzt ausgestellt), die in Baumberg, Monheim oder Langenfeld wohnen, können mit uns fahren.
Berechtigungsnachweis:
Die Anträge für den Berechtigungsschein können bei der Stadt Monheim beantragt werden. Diese Personengruppe ist dann berechtigt Fahrten zu privaten Unternehmungen, z.B. Besuche bei Verwandten und Freunden, zum Kino, Theater, sowie Einkaufsfahrten mit unserem Fahrdienst zu machen. Im Monat steht einem ein Kontingent von 300 Kilometern zu, der auch die Anfahrts- und Abfahrtskilometer beinhaltet. Für jede Fahrt muss ein Eigenanteil von 20 Cent pro Kilometer an die Kreisverwaltung Mettmann entrichtet werden.
Für Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, Therapien stellt der zuständige Arzt bei Bedarf einen Transportschein aus. Damit können wir dann direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Zivildienstleistende helfen im Haushalt, erledigen mit Ihnen oder auch ohne Sie Einkäufe, gehen mit Ihnen spazieren, helfen bei Behördengängen u.s.w.
Haben Sie noch Fragen, dann können Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten anrufen.