Änderungen bei der Blutspende

Wichtiger Hinweis für sowohl Erst- als auch Wiederholungsspender

In Kürze tritt eine bundeseinheitliche Vorschrift in Kraft, wonach jeder Blutspender bei der Anmeldung neben seinem Blutspenderausweis einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen muss.

Durch Auflage der Aufsichtsbehörde ( Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts) wird den Blutspendediensten im Jahr 2017 vorgeschrie-ben, dass jeder Blutspender sich bei der Anmeldung und ärztlichen Spenderzulassung mit einem gültigen Lichtbildausweis, der eine Verwechslung zweifelsfrei ausschließt legitimieren muss. Hierzu zählen: Bundespersonalausweis, Führerschein ( gleichartiges Dokument anderer Staaten in lateinischer Schrift), Aufenthaltstitel und gestattungen ( außer mit dem Vermerk: Personalien laut eigenen Angaben o.ä. Einschrän-kungen), Ausweisdokumente von Bundes- oder Landesbehörden oder der Streitkräfte, soweit diese mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Lichtbild und Dienstsiegel versehen sind.

Nicht mehr ausreichend ist die alleinige Vorlage eines Blutspendeaus-weises, die Vorlage von Firmen- oder Werksausweisen, Ärzteausweis, Schüler- und Studentenausweis, Behinderten- oder Schwerbehindertenaus- weis, elektronische Gesundheitskarte selbst mit Lichtbild.

Also: Blutspenden nicht vergessen, aber bitte mit Lichtbildausweis.

PS: Sollten sie den Ausweis einmal vergessen haben und zur Blutspende nicht zugelassen werden, so lassen Sie sich trotzdem registrieren, damit wir Sie zur nächsten Möglichkeit wieder einladen.